Dienstreisen
Heute vormittag kam in der Firma folgende Rundmail des Leiters des Arbeitsbereich Personal und Recht:Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat Folgen für die Erstattung von Übernachtungs- bzw. Verpflegungskosten. Zwar ändert sich das Reisekostenrecht dadurch nicht, jedoch ändert sich die Anwendung. Die Hotelrechnung ist ab 2010 um das in der Rechnung gesondert